Die Genossenschaft

Das Gebiet der Alpe Kleinsteg dient in erster Linie der alpwirtschaftlichen Nutzung (als Vor- und Nachalpe -Maiensäss) und soll zu diesem Zwecke erhalten und unterhalten werden. Die auf dem Grundeigentum vorhandenen Waldungen sind, soweit möglich, zur nachhaltigen Gewinnung von Nutzholz zu pflegen. Die Bereitstellung des Grundeigentums für standortangepasste und naturnahe Erholungsaktivitäten mit dazu erforderlichen Infrastrukturanlagen erfolgt nur unter der Vorgabe der Erhaltung, Pflege und Förderung des Maiensäss Charakters und der Kulturlandschaft. Die Genossenschaft sorgt im Rahmen ihrer Reglemente für eine wirtschaftliche und zweckmässige verkehrstechnische Erschliessung der Hüttenzone.

Mitgliedschaft

 Das Eigentum an der Genossenschaft ist in 216 Weiderechte unterteilt. Die Weiderechte können gekauft, getauscht, vererbt, verpachtet und verpfändet werden. Ein Grossteil der Genossenschafter sind heute nicht mehr Viehtreibende und haben dem zur Folge keinen Bedarf an der Weidenutzung. 


Die Mitgliedschaft als Genossenschafter erfolgt durch den Erwerb von Weiderechten zu Eigentum nach den Grundsätzen des Sachenrechts, sei dies durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen. Der Erwerb unter Lebenden bedarf insbesondere eines schriftlichen Vertrages mit beglaubigten Unterschriften und des Eintrags im Weidenbuch. 

Die Übertragung von Weiderechten, die Verpachtung oder sonstige Überlassung zur Benutzung kann an Personen erfolgen, welche das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Triesenberg besitzen. Die Übertragung von Weiderechten, die Verpachtung oder sonstige Überlassung zur Benutzung an andere Personen, welche das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Triesenberg nicht besitzen, ist durch Rechtsgeschäft unter Lebenden und im Wege der Erbschaft nur an die gesetzlichen Erben zulässig. 

 Grundeigentum 

 Das Grundeigentum der Alpgenossenschaft Kleinsteg umfasst gesamthaft 162 ha. Davon entfallen ca. 64 % auf Waldflächen, 24 % auf Weideflächen, 9 % auf Fels und Geröll, 
2 % auf Strassen und 1 % auf Gewässer. 

Gebiet Alpgenossenschaft Kleinsteg

Die Organe der AlpgenossenschaftKleinsteg

Genossenschaftsversammlung

Created with Sketch.

Die Genossenschafterversammlung entscheidet über alle Vorkommnisse, für welche die Statuten keine besonderen Zuständigkeiten enthalten. In Ergänzung zu den Statuten wurde ein Reglement für die Nutzung des Grundeigentums geschaffen, das dem Alpausschuss die Möglichkeit gibt, verschiedene Fragestellungen ohne Genossenschaftsversammlung direkt zu lösen. Die Genossenschaftsversammlung tagt einmal pro Jahr. 

Alpausschuss

Created with Sketch.

Die Leitung der Alpgenossenschaft obliegt dem Alpausschuss basierend auf den Statuten, dem Reglement für die Nutzung des Grundeigentums und dem Reglement zur Weidenbuchführung. Der Alpausschuss wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt und setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen: 

  • Roger Schädler, Präsident, +41 79 639 11 79 
  • Hubert Sele, Schriftführer, +423 792 26 60
  • Mario Gassner, Alpmeister, +41 79 532 76 95
  • Isidor Sele, Waldhirt, +423 792 26 63
  • Andreas Biedermann, Kassier, +423 782 79 93
  • Marcel Korner, Alpwerkverantwortlicher, +423 794 06 60
  • Karl-Heinz Gassner, Betreuer der Infrastruktur, +41 79 325 22 45
  • Gerlinde Beck, Beisitzerin, +423 783 19 66

Revisoren

Created with Sketch.

Zur Kontrolle der Rechnungsführung, der korrekten Führung des Weidenbuches und des Archivs werden von der Genossenschaftsversammlung zwei Revisoren gewählt. Die Revisorenberichten direkt an die  Genossenschaftsversammlung. 

Statuten und Reglemente

Statuten der Alpgenossenschaft

Reglement für die Nutzung des
Grundeigentums

Weitere Informationen für Genossenschafter